Touristenkarte

Die Stadt Bydgoszcz bietet Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, eine Touristenkarte zu erwerben. Sie ermöglicht den Eintritt zu den wichtigsten kostenpflichtigen Sehenswürdigkeiten und kann – je nach Variante – auch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs umfassen.

Basiskarte

Die Basiskarte ist für 24 oder 48 Stunden erhältlich und kostet:

  • 24 Stunden: 79 PLN (ermäßigt: 65 PLN)
  • 48 Stunden: 99 PLN (ermäßigt: 85 PLN)

Mit der Karte können Sie unter anderem folgende Attraktionen besuchen:

  • Pumpenhalle – Wasserwerksmuseum
  • Museum der Landstreitkräfte
  • Wasserturm
  • Lastkahn Lemara
  • sämtliche Ausstellungen in den Mühlen von Rother
  • alle Einrichtungen des Leon-Wyczółkowski-Bezirksmuseums
  • Museum für Seifen- und Schmutzgeschichte
  • Zoologischer Garten
  • Kunstzentrum Bydgoszcz

Die Karte kann über die mobile App „Bydgoszcz Tourist Card“ erworben werden, die im Google Play Store und im App Store verfügbar ist.

Touristenkarte – Sehenswürdigkeiten + Öffentlicher Nahverkehr

Diese Variante umfasst alle Leistungen der Basiskarte und berechtigt zusätzlich zur uneingeschränkten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs während der Gültigkeitsdauer.

Sie ist ebenfalls als 24- oder 48-Stunden-Karte erhältlich:

  • 24 Stunden: 95 PLN (ermäßigt: 69 PLN)
  • 48 Stunden: 120 PLN (ermäßigt: 120 PLN)

Die Karte kann über die mobile App „Bydgoszcz Tourist Card“ im Google Play Store und App Store erworben werden.

Ermäßigungsberechtigte

Der ermäßigte Tarif gilt für:

a) Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (auf Grundlage der Erklärung einer erziehungsberechtigten Person);

b) Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, weiterführenden Schulen und berufsbildenden Schulen bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, gegen Vorlage eines gültigen Schülerausweises;

c) Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises;

d) Ausländische Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gegen Vorlage einer EURO<26 Student Card oder einer ISIC-Karte, die außerhalb der Republik Polen ausgestellt wurde;

e) Doktorandinnen und Doktoranden gegen Vorlage eines gültigen Doktorandenausweises oder eines Nachweises über die Teilnahme an einem Doktorandenprogramm;

f) Menschen mit Behinderung gegen Vorlage eines gültigen Behindertenausweises bzw. einer gültigen Bescheinigung über den Grad der Behinderung;

g) Eine Begleitperson einer Person mit Behinderung (eine Begleitperson je berechtigte Person);

h) Personen ab 60 Jahren.